Hitlergruß nicht bewiesen – Freispruch in Gladbeck

Kein Hitlergruß - Freispruch in Gladbeck
Während dieser Veranstaltung am 13.07.24 soll die Frau den Arm ausgestreckt haben. Foto: Neue Gladbecker Zeitung

Anklage wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“

Gladbeck – 13.01.2025 – Hitlergruß – Eine Frau aus dem Obdachlosenmilieu war heute vor die Strafkammer des Amtsgerichts Gladbeck geladen. Zwei Zeugen hatten sie angezeigt, weil sie gesehen hätten, dass die dreifache Mutter von fast erwachsenen Kindern den Hitlergruß gezeigt habe. Geschehen sein soll das während einer Veranstaltung von PAX Europa, am 13. Juli 2024 auf der Lambertistraße in Gladbeck.

Zum Veranstaltungsablauf der islamfeindlichen und rechtspopulistischen Organisation, die schon mehrmals in Gladbeck Versammlungen durchführte, gehört auch das Abspielen der deutschen Nationalhymne. Bei dieser Gelegenheit, so der vorgeladene Zeuge aus Recklinghausen, soll die bisher unbescholtene Frau ihren rechten Arm im 45 Grad-Winkel ausgestreckt haben. In der Verhandlung machte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.


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Hitlergruß ließ sich nicht eindeutig beweisen

Dem Gericht lag eine schriftliche Stellungnahme vor. Darin war ausgeführt, dass die Frau zwar ihren Arm wie beschrieben gehoben habe, aber nur um jemandem zu zeigen, wie groß bzw. klein sie sei. Das hatte der 44-jährige Zeuge aus etwa 20 Metern Entfernung gesehen und als Hitlergruß interpretiert, den er dann anzeigte. Die zweite Belastungszeugin ist nicht erschienen.

PAX Europa und ihre volksverhetzenden Aktivitäten in Gladbeck

Die Angeklagte erschien mit vier Entlastungszeugen aus ihrem Milieu. Zwei hätten bei dem Vorfall neben ihr gestanden und zwei weitere (mit einem Hund) weiter hinten. Die Zeugen wiesen den Hitlergrußvorwurf weit von sich. Ihre Bekannte sei völlig unpolitisch und weder rechts, noch links orientiert. Dass sie einmal kurzzeitig den Arm hob um jemandem damit ihre Größe anzugeben, bestätigte ein Zeuge. Er führte aus: „Es war nichts! Der halbe Meter (gemeint war die Angeklagte) hat nichts gemacht!“ Der zweite Zeuge: „Auf jeden Fall war das kein Hitlergruß!“

Weil die zweite Belastungszeugin nicht erschien, konnte die Beschreibung des einen Zeugen nicht erhärtet werde. So forderte der Staatsanwalt nach einem kurzen Plädoyer Freispruch für die Angeklagte. Ihr Anwalt schloss sich dem an.

Die Richterin sprach sofort ihr Urteil.  In dubio pro reo „Im Zweifel für den Angeklagten“, führt sie aus und urteilte mit einem Freispruch.

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