Gutachterauschuss des Kreises Recklinghausen stellt Bericht vor
24.05.2024 – Hauskäufe – Der Gutachterausschuss des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel und Herten hatte seine alljährliche Bodenrichtwertsitzung und dort festgestellt, dass die Zahl der Käufe von Ein- und Zweifamilienhäusern – und damit auch der Umsatz – in 2023 weiter gesunken sind.
Die Kreisstädte Gladbeck und Dorsten haben einen eigenen Gutachterausschuss, der die Hauskäufe in den beiden Städten analysiert. Wenn der Bericht vorliegt, werden wir darüber berichten.
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Bestätigung der Tendenzen in 2023 – Zahlen, Fakten, 2023
Das Thema Grundsteuerreform war im Jahr 2023 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses weiterhin präsent. Dennoch sind die Aufruf- und Downloadzahlen für die sechs betreuten Städte, sowie die telefonische und schriftliche Kontaktaufnahme durch Bürger, Steuerberater, etc. im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.
Die Tendenzen aus der zweiten Hälfte des Jahres 2022 wurden über das ganze Jahr 2023 bestätigt. Die Kauffälle im Teilmarkt Ein- und Zweifamilienhäuser sind in allen sechs Städten aufsummiert im Vergleich zum Vorjahr um 49 % und im Teilmarkt Wohnungseigentum um 41 % gesunken. Der Umsatz ging in den beiden Teilmärkten um 43 % bzw. 38 % zurück.
Richtwerte, Faktoren, Zinssätze
Die rund 2.000 Kaufverträge aus dem Jahre 2023 wurden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfasst, ausgewertet und präsentiert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Kauffälle um rund 500 Fälle gesunken.
Inhaltlich wurden Bodenrichtwerte für Wohnbau-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsflächen analysiert, diskutiert und beschlossen. Ein weiterer Bestandteil der Sitzung waren die Immobilienrichtwerte. Bereits seit 2019 werden die Immobilienrichtwerte für den Teilmarkt der Eigentumswohnungen ausgewiesen. Die Teilmärkte für Reihen- und Doppelhäuser und für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser folgten in den Jahren 2020 und 2021. Alle drei Teilmärkte sind auf www.boris.nrw.de zu begutachten. Mit Hilfe der historischen Richtwerte können die Entwicklungen der letzten Jahre nachvollzogen werden.
Ein weiteres Werkzeug auf der erwähnten Webseite ist der Immobilien-Preis-Kalkulator. Die Immobilienrichtwerte können durch jährlich ermittelter Umrechnungsfaktoren für unterschiedliche Immobilienmerkmale an die persönlichen Gegebenheiten umgerechnet werden.
Zu guter Letzt wurden vereinzelt neue Bodenrichtwertzonen thematisiert, die auf Grundlage des Flächennutzungsplans und rechtskräftiger Bebauungspläne oder Satzungen beschlossen wurden.
Wem die Informationen nicht genügend ins Detail gehen und das Interesse besteht, tiefer in die Materie einzusteigen, kann dies in dem jährlich veröffentlichten Grundstücksmarktbericht tun. Der Grundstücksmarktbericht steht kostenfrei auf www.boris.nrw.de zum Download bereit.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
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