Finanzamt stellt Transparenz her – Steigerung von 950 auf 1.045 Punkte möglich
Grundsteuer: Aufkommensneutrale Hebesätze für Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten und Marl stehen jetzt fest
20.06.2024 – Grundsteuerhebesatz – Die Finanzverwaltung stellt Transparenz her, mit welchen Hebesätzen die Kommune aus der Grundsteuer ab 2025 insgesamt genauso viel einnehmen würde wie im vergangenen Jahr. Die Finanzverwaltung stellt jetzt für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen fiktive Hebesätze zur Verfügung, mit denen die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt würde.
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Das heißt: Die Kommune würde mit diesen Hebesätzen insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie bisher. Auch für den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Marl (Dorsten, Gladbeck, Haltern am See und Herten) sind diese aufkommensneutralen Hebesätze jetzt unter der Internetadresse www.grundsteuer.nrw.de
öffentlich abrufbar (Hinweis: Sie finden die Daten zudem angehängt am Ende dieses Artikels).
Vier Werte sind dort je Kommune zu finden: Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und
forstwirtschaftliche Grundstücke), der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B sowie die differenzierten zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke für den Fall, dass die Kommune von dieser in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebrachten Option Gebrauch machen möchte.
„Unsere Beschäftigten arbeiten seit zwei Jahren mit voller Kraft dafür, der Kommune die notwendigen Daten zur Umsetzung der Grundsteuerreform zur Verfügung zu stellen“, erklärt Frau Rohde, Dienststellenleitung des Finanzamts Marl. „Die Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen hat dieses Großprojekt mit einer Service-Offensive, massivem Personaleinsatz an der Hotline und Onlinetutorials rund um die Grundsteuererklärung begleitet. Jetzt wird für Alle Klarheit geschaffen.
Endgültig bestimmt jede Kommune selbst über die Höhe des Grundsteuerhebesatzes
Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten aufkommensneutralen Hebesätze sind allerdings nur als Referenzwert zu verstehen. Denn: Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird von der Kommune erhoben, ihr Aufkommen bleibt in der Kommune und dieser obliegt auch das Recht, über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen.
Dies gilt für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag auch für die Höhe von differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. „Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird“, verdeutlicht Frau Rohde. „Wenn dieser höher ist als bislang, heißt das allerdings nicht automatisch, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch mehr Grundsteuer zahlen.
Denn aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mussten die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer bundesweit geändert werden. Bei der Frage, wie viel Grundsteuer im Einzelfall zu zahlen ist, kommt es neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch auf den Grundstückswert an.“
Die Option, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäude festzusetzen, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen angestoßen, weil das Bundesmodell für die Grundsteuerreform vielerorts zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken und zu einer deutlichen Entlastung von Geschäftsgrundstücken geführt hätte. „Die
Auswirkungen der Reform auf die Grundsteuerbelastung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sind lokal unterschiedlich“, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk.
„Deshalb ist es folgerichtig, dass die Kommunen, in denen es zu Verwerfungen kommt, eigenverantwortlich gegensteuern können.“ Der Einsatz des Landes ende jedoch keineswegs mit der Bereitstellung der aufkommensneutralen Hebesätze. „Wir werden unsere Kommunen auch weiterhin nach Kräften bei der Umsetzung der Hebesatzdifferenzierung unterstützen – sowohl bei der notwendigen IT-Programmierung als auch rechtlich durch Begründungsmuster“, sagt der Minister. „Gemeinsam werden wir das letzte Stück auf dem Weg dieser Steuerreform bewältigen und so das Fundament für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden ab dem kommenden Jahr sichern.“
Aufkommensneutrale Grundsteuerhebesätze für Dorsten:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke = 526
Grundsteuer B mit einheitlichem Hebesatz 958
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Wohngebäude 859
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Nichtwohngebäude 1.271
Aufkommensneutrale Hebesätze für Gladbeck:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 339
Grundsteuer B mit einheitlichem Hebesatz 1.045
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Wohngebäude 891
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Nichtwohngebäude 1.650
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Sollte die Stadt an dem Modell eines einheitlichen Hebesatzes festhalten, würden Mieter sowie Eigentümer von Wohnimmobilien im Verhältnis zu Gewerbeimmobilien, zukünftig ungleich mehr belastet. – Da wird es einen Aufschrei geben!
Bereits Mitte 2021 hatte der Städtetag NRW auf die Problematik hingewiesen. Eine Korrektur auf Bundes- oder Landesebene, durch eine Anpassung der Messzahlen, ist im angewandten Bundesmodell zur Bewertung der Immobilien, bisher unterblieben. Dies wäre jedoch durch die Anwendung entsprechender Öffnungsklauseln, durchaus möglich gewesen.
Schiebt man den schwarzen Peter auf die Kommunen?
Gladbeck ist wieder an der Spitze. Beim Grundsteuerhebesatz, bei der Anzahl völlig überflüssiger Neupflasterungen (u.a. des Rathausplatzes) und auch bei der Anzahl der in der Innenstadt gefällten Großbäume. Die Bäume wandern inzwischen schon, damit man sie nicht so leicht erwischt…
Weniger kaputt machen wäre auch ein Weg zu weniger Steuerlast…