Grundsteuerbescheid in Gladbeck höher als bisher?

Grundsteuerbescheid Gladbeck
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Gladbeck – 15.01.2025 – Grundsteuerbescheid – Die Stadt Gladbeck verschickt in dieser Woche die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Der Hebesatz für Wohnimmobilien wurde zwar von 950 auf 929 Punkte gesenkt, doch damit gehört Gladbeck immer noch deutschlandweit zu den Kommunen mit den höchsten Grundsteuersätzen.

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Erste Nachrichten aus anderen Städten lassen nichts Gutes erwarten. In bekannt gewordene massive Erhöhungen fließt zwar der Grundsteuerhebesatz der Städte ein, doch die Immobilienbewertung erfolgte im Finanzamt – und dort scheint der Hase im Pfeffer zu liegen.


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Neuer Grundsteuerbescheid nach Neubewertung durch das Finanzamt

Das Finanzamt erstellt auf Basis der in der Steuererklärung gemacht Angaben den Grundsteuerwertbescheid. Dieser ermittelt den individuellen Grundsteuerwert Ihrer Immobilie. Für Wohngrundstücke (bspw. Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungen) wird dazu das sog. Ertragswertverfahren angewendet. Das Ertragswertverfahren berechnet den jeweiligen Grundsteuerwert anhand Faktoren wie dem Bodenrichtwert, der Immobilienart, der Grundstücksfläche, dem Baujahr sowie der Höhe einer statistisch ermittelten möglichen Nettokaltmiete.

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Grundsteuermessbescheid

In diesem Schritt wird der ermittelte Grundsteuerwert mit der sogenannten Steuermesszahl mulitpliziert. Die Steuermesszahl beträgt nach dem Bundesmodell für Wohngrundstücke 0,31 Promille und für Geschäftsgrundstücke sowie für unbebaute Grundstücke 0,34 Promille. Das Finanzamt erlässt daraufhin einen Grundsteuermessbescheid, welcher sowohl den EigentümerInnen als auch der Gemeinde zugeht.

Und erst jetzt kommt die Stadt Gladbeck ins Spiel und setzt in die Berechnungsformel ihren Hebesatz von 929 Punkten ein.

Wenn also das Finanzamt den Wert Ihrer Immobilie höher ansetzt als bisher, dann ergibt sich am Ende eine höherer Grundsteuer.

Die Neue Gladbecker Zeitung würde gern über solche „Ausreißer“ berichten. Wenn Sie davon betroffen sind, schreiben Sie bitte an redaktion@neue-gladbecker-zeitung.de. Auf Wunsch behandeln wir Ihre Identität vertraulich.

Die Grundsteuer-Hotline (Mo. bis Fr. 9:00 bis 13:00 Uhr) des Finanzamtes Marl lautet: 02365 516-1959

Rückfragen zum Grundsteuerbescheid können Sie bei der Stadt Gladbeck per Mail an Frau Christina Mathiak richten.

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