Eieiei – Kapriole aus dem Gerichtssaal

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Eieiei - Kapriole aus dem Gerichtssaal
"Ich nehm' gern noch ein Eierlikörchen. Das Leben muss ja irgendwie weiter gehen." Symbolfoto: Pixabay

Passend zu Ostern: Freunde des Eierlikörs haben ihren Spaß

Achtung: keine Satire

16.03.2023 – Eieiei – Wer erinnert sich noch an den Ohrwurm: „Ei, Ei, Ei Verpoorten – Verpoorten aller Orten“? Das mehrfache Ei hintereinander führt derzeit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. „Eieiei“ ist nämlich seit 1979 „patentiert“ und darf von Dritten nicht genutzt werden.

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Die Inflation der Eis

Das hatte ein Spirituosen-Hersteller aus Niedersachsen ignoriert und warb mit fünf „Eis“ für seinen eigenen Eierlikör so: Ei, Ei, Ei, Ei, Ei. Das passte der Inhaberin der Wortmarke „Eieiei“ nun mal gar nicht. Sie schickte der Konkurrenz aus Niedersachsen eine Abmahnung. Die gab eine Unterlassungserklärung ab, zahlte aber keine Abmahnkosten.

Als die Klägerin die Kosten vor Gericht einklagen wollte, hat das Landgericht Düsseldorf die auf Erstattung von Abmahnkosten, Auskunftserteilung, Rechnungslegung sowie Feststellung von Schadenersatz gerichtete Klage abgewiesen. Eieiei!

Eieiei – Die Beklagte legte noch ein Ei drauf

Inzwischen legte die Abgemahnte aus Niedersachsen noch ein Ei drauf. Unter Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ unter anderem über ihren Internetauftritt bei Facebook, pries sie nun ihren Likör an. Eine erneute Klage der Wortmarken-Inhaberin gab das Landgericht abermals eine Abfuhr. Denn: „Angesichts der konkreten Verwendung und aufgrund des hierdurch hervorgerufenen Gesamteindrucks bei den angesprochenen Verkehrskreisen sei vorliegend von einer rein beschreibenden Verwendung des Textes „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ auszugehen.“

Eierlikör landet vor dem Oberlandesgericht

Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Die Verhandlung findet vor dem Oberlandesgericht am 21. März 2023 um 14 Uhr im Saal A 224, Cecilienallee 3 in Düsseldorf statt. Das Gericht wird allerdings erst in ein paar Wochen entscheiden. Vielleicht will man die Urteilsverkündung am 1. April vermeiden um glaubhafter zu wirken.

Darauf keinen Dujardin, sondern ausnahmsweise mal ein Eierlikörchen, denn das Leben muss ja irgendwie weiter gehen.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet I-20 U 41/22.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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