Bürgermeisterin Weist im Fadenkreuz der Kommunalaufsicht

Bürgermeisterin Weist im Fadenkreuz der Kommunalaufsicht
Matthias Raith erörtert das Beschwerdeverfahren bei der Kommunalaufsicht. Foto: Matthias Raith

Polit-Chaos zu Lasten des Radverkehrs wird zur endlosen Geschichte

Ein Gastbeitrag von Matthias Raith

Gladbeck – 26.09.2024 – Bürgermeisterin Weist – Mit dem für ein Jahr geplanten Verkehrsversuch auf der Buerschen Straße wurden im Juli 2023 die Parkplätze auf der „Asienbrücke“ beseitigt. Getrennte Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge und den Radverkehr hat man eingeführt. Im April 2024 beschloss dann aber der Gladbecker Planungsausschuss auf Antrag von SPD, CDU und FDP und mit den Stimmen der AfD die schnellstmögliche, noch vor Versuchsende umzusetzende Beseitigung der Versuchsanordnung, die Wiederherstellung der Parkplätze auf der Brücke und die Einführung eines Mischverkehrs Kraftfahrzeuge / Rad auf einer gemeinsamen Spur.

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Nichtsdestotrotz: Heute, also Ende September 2024 besteht die Verkehrslage ohne Parkplätze und mit einer breiten Sonderspur für den Radverkehr unverändert weiter. So als hätte es die begrenzte Versuchsdauer und den Beschluss des Planungsausschusses zum vorzeitigen Abbruch nicht gegeben. Gut für den Radverkehr!


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Bürgermeisterin Weist hat den Beschluss nicht beanstandet

Grund ist eine Kommunalaufsichtsbeschwerde, die Gladbecker Bürger und Institutionen im Sommer des Jahres angestrengt haben. Ihr Argument: Die Bürgermeisterin Weist hätte den Beschluss des Planungsausschuss beanstanden müssen. Weil er den Regelungen des Straßenverkehrsrechts zur Vermeidung zusätzlicher Gefahren widerspreche und deshalb rechtswidrig sei. Die Stadt, und erst recht kein Ratsausschuss, könnten Verkehrsregelung nicht anordnen, durch die ein Teil der Verkehrsteilnehmer, in erster Linie die Radfahrer, durch den Mischverkehr konkreten Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt werden. Und das nur, weil bestimmte Politiker möglichst viele kostenfreie Parkplätze zurückhaben wollen.

Seitdem prüft die Aufsichtsbehörde des Kreises zusammen mit der Münsteraner Bezirksregierung und den zuständigen Verkehrsbehörden die Sach- und Rechtslage intensiv.

Die Kommunalaufsicht wartet auf eine Stellungnahme der Bürgermeisterin Weist

Richtigerweise bat die Kommunalaufsicht die Gladbecker Bürgermeisterin Weist zunächst um Darlegung, mit welchen zwingenden, verkehrlichen Fakten die die Stadt ihre Anordnung zum gefährlichen Mischverkehr begründet habe.

Das Rechtsamt der Stadt konnte auf diese Bitte aber nicht liefern. Das ist nicht erstaunlich. Denn:

> Der Antrag ist ausschließlich mit der Wiedereinrichtung der Parkplätze begründet worden, für die inzwischen schon reichlicher Ersatz geschaffen worden ist.

> Die Bürgermeisterin hat den für Radler gefährlichen Mischverkehr zugunsten der Wiedereinführung der Parkplätze zeitgleich mit der Antragstellung ausdrücklich öffentlich begrüßt.

> Der Ausschuss hat seine Entscheidung trotz schriftlichen Warnungen in der Verwaltungsvorlage vor den konkreten, subjektiven und objektiven Gefahren für Radfahrer in Gladbeck getroffen. Die zudem mündlich vorgetragenen Bedenken des Stadtbaurates blieben unbeachtet. Die Mehrheit des Ausschusses nahm alle Gefahren für Radler in Kauf, sie wollte unbedingt die Parkplätze auf der Brücke wiederhaben. Kleinlautes Fazit von Dr. Kreuzer im Ausschuss wörtlich: „Wenn der Politik kostenfreies Parken wichtiger ist als die Sicherheit des Straßenverkehrs, dann ist das eben so.“

“Die liebevolle Geduld eines Sonderschullehrers” mit der Stadt Gladbeck

Mit E-Mail-Schreiben vom 20. September 2024 hat jetzt die Aufsichtsbehörde den Beschwerdeführern mit erstaunlicher Offenheit die aktuelle Verfahrenslage erläutert. Offensichtlich legt die Behörde im Umgang mit der Stadt Gladbeck die liebevolle Geduld eines Sonderschullehrers an den Tag. Sie werde, so schreibt sie, die Stadt jetzt erneut bitten, eine ausreichende Begründung einzubringen, warum der Beschluss trotz neuer Gefahren für den Verkehr rechtmäßig sei. Erst nach deren Eingang werde sie über die Notwendigkeit der Beanstandung des Ausschussbeschlusses durch die Bürgermeisterin entscheiden.

“Gladbeck wird es schwer haben, eine rechtlich fundierte Begründung zu finden”

Auch jetzt wird es die Gladbecker Paragraphentruppe schwer haben, trotz der einseitigen Begründungen ihrer Vorgesetzten und Politiker (mehr Parkplätze statt Verkehrssicherheit) eine verkehrsrechtlich fundierte Begründung zu liefern. Denn im offenen Match der Stadt gegen die Kommunalaufsicht hat Stadtbaurat und Erster Beigeordneter der Stadt Gladbeck, Dr. Volker Kreuzer, ein beachtliches Eigentor geschossen hat. Es gibt einen Beitrag des WDR „Für Radfahrende wird es in Gladbeck nicht besser“. In der Sendung „Lokalzeit“ konnte man ihn am 28. August sehen. Dr. Kreuze hat das Ende des Verkehrsversuchs erneut einseitig und ausschließlich mit dem Wunsch bestimmter Politiker nach zusätzlichen Parkplätzen in Gladbeck begründet.

Siehe hierzu: https://www1.wdr.de/lokalzeit/fernsehen/ruhr/fuer-radfahrende-wird-es-in-gladbeck-nicht-besser-100.html

Kreuzer wörtlich:

„Wir mussten feststellen, dass die Akzeptanz in der Bürgerschaft dort nicht vorhanden war. Dass es sehr viel Widerspruch gab. Dass die entfallenden Parkplätze dann doch spürbar waren und die Verdrängungseffekte in den benachbarten Wohnquartieren. So dass sich die Politik dann dazu entschlossen hat zu sagen, okay, wir beenden den Verkehrsversuch und setzen das nicht dauerhaft … um.“

Aufgrund welcher Tatsachen Herr Dr. Kreuzer im WDR-Beitrag behauptet, dass die „Akzeptanz in der Bürgerschaft“ für die Trennung der Fahrstreifen nicht vorhanden sei, bleibt sein Geheimnis. Jedenfalls blendet er aus, dass nach den Feststellungen des von ihm selbst beauftragten Beratungsunternehmens als auch nach einer Verkehrsbeobachtung des ADFC die sehr deutliche Mehrheit der Radfahrenden die Belassung der Fahrbahntrennung auf der Brücke ausdrücklich gefordert hat. Sein Ausführungen im WDR-Beitrag, mit denen er seiner Chefin im laufenden Kommunalaufsichtsverfahren einen Bärendienst erweist, haben das Geschmäckle einer bewussten Unwahrheit.

Zwei Anmerkungen:

1.      Aus heutiger Sicht ist für die zukünftige Verkehrsgestaltung auf der Buerschen nur bedingt erheblich, wie die Aufsichtsbehörde die fehlende Reaktion der Bürgermeisterin auf den Beschluss des Planungsausschusses beurteilt. Entscheidend ist vielmehr: Der Versuch, die Fahrbahntrennung zu schleifen, verstößt massiv gegen zentrale Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes. Gleichgültig, wer das vorschreibt. Städte dürfen keine Verkehrsregeln anordnen, die die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern – gleich ob Auto-, Radfahrer oder Fußgänger – gefährden.

2.      Wenn die Stadt es weiterhin versäumt, die aktuelle Situation auf der Buerschen Straße in Einklang mit Recht und Gesetz zu bringen und offensichtliche Gefahren für Verkehrsteilnehmer nicht verhindert, verletzt sie in zunehmendem Maße ihre Verkehrssicherungspflicht. Denn die gelben Markierungen für den Versuch sind nicht dem Stand der Technik entsprechend aufgeklebt, sondern nur oberflächlich aufgesprüht. Die Witterung lässt die gelben mit den zuvor gültigen weißen Markierungen zerfließen. So dass es schon heute zu gefährlichen Situationen im laufenden Verkehr kommt. Wenn der erste Radfahrer zwischen Humboldtstraße und Adenauerallee überfahren wird, kann das für die Stadt teuer und für die Verantwortlichen bitter werden.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

4 Kommentare

  1. Wenn Herr Raith und die paar Mitglieder des ADFC in Gladbeck meinen, die Mehrheit der Bürger zu repräsentieren, halte ich das für eine Anmaßung ohnegleichen.

    • Nun, Herr Kohl, Sie haben ja nicht so unrecht !
      Allerdings, weise ich auf die Aussage des Stadtbaurats hin, der mir pers.
      schrift. mitteilte : dass sich auf dieser Buerschestr. /Brücke doch *angeblich*
      700 Radler täglich bewewgen würden !
      Belegt wurde diese Aussage allerdings nicht.
      Und glauben tue ich das auch nicht;
      sieht man doch lediglich tagsüber den einen o. anderen vereinzelten Radler dort
      – auf dem Gehweg- meist in falscher Ri. radeln . Oder sogar auf dem ÜÜÜ-großen Radweg entgegenkommender weise m.o.w. auf der Straße !
      Aauch wieder gegen die Vorschriften .

  2. Fragt man die Bezirksregierung in Münster, erhält man wohl folgende Antwort:

    “Die Wahl, welche Radverkehrsführungsform jeweils die geeignete und verkehrssichere darstellt, obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Straßenbaubehörde und der Polizeibehörde (Anhörung). Bei der Prüfung und Ermessensentscheidung hat sie sich die Straßenverkehrsbehörde an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Im Rahmen des erforderlichen Abwägungs- und Entscheidungsprozesses hat sie die Interessen und Schutzbedürfnisse der verschiedenen Verkehrsarten, beispielsweise die Trennung durch separate Radverkehrsführungen, zu berücksichtigen. Die getroffenen Anordnungen müssen aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sein.”

    Die Aussage der Bezirksregierung ist doch eindeutig. Die Gladbecker Politik hat somit abgewogen und mehrheitlich den gefährlichen Mischverkehr auf dieser Hauptstraße beschlossen.;)

  3. Die vielen Krankenhaus- und Arzthelfer/innen lechzen nach gebührenfreien Parkplätzen. Denkt doch einmal an sie. Die Buerschestr. war doch perfekt. ei

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