Antragstellung für Betroffene ab sofort möglich
Einmalige Zahlungen in Höhe von 5.000 Euro möglich
25.04.2022 – Apothekerskandal – Im Dezember hatte der Landtag beschlossen, zehn Millionen für die Opfer des Apothekerskandals bereitzustellen. Nun können die Betroffenen Anträge stellen und eine einmalige Zahlung von 5.000 Euro erhalten. Das teilt die Bottroper Landtagsabgeordnete Anette Bunse (CDU) mit. „Wir ermöglichen finanzielle Entschädigungsleistungen für die Betroffenen. Das ist eine Geste, mit der wir unsere Solidarität mit den Opfern dieses fürchterlichen Geschehens zeigen“, so Bunse.
Apothekerskandal: Einmalige Zahlung muss beantragt werden
Für die Antragstellung steht ein Formular auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Antragsunterlagen können dann ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder per Post übersandt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2022 möglich.
Die sogenannten Billigkeitsleistungen richten sich an Personen, die ausweislich des Strafrechtsurteils des Landgerichts Essen von den vorsätzlichen Verstößen des Bottroper Apothekers gegen das Arzneimittelgesetz betroffen waren, beziehungsweise deren Hinterbliebene.
Weitere Informationen, Formulare und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier:
https://www.mags.nrw/unterstuetzung-betroffene-bottrop
Zum Hintergrund
Der Bottroper Apotheker hatte über Jahre Krebsarzneien gestreckt und so den Tod vieler Patienten in Kauf genommen. Er wurde zu mehr als 10 Jahren Haft verurteilt.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Hier den Newsletter der Neuen Gladbecker Zeitung abonnieren.
{Anmeldeformular}
Hinterlasse jetzt einen Kommentar