Weiter Widerstand gegen den Abbruch des Verkehrsversuchs auf der Buerschen Straße
07.07.2024 – ADFC – Der Widerstand gegen den Beschluss, das Radfahren auf der Buerschen Straße nur noch im Mischverkehr mit Pkws, Bussen und Lastwagen auf einer Fahrbahn zuzulassen, geht in eine neue Runde. Das Ziel der Gladbecker Politiker von SPD, CDU und FDP, die Gefährdung von Radfahrenden bewusst in Kauf zu nehmen, weil sie möglichst viele Parkplätze beibehalten wollen, trifft weiterhin auf die entschiedene Ablehnung des ADFC.
Die NGZ-News immer sofort auf das Handy? Dann abonniere den:
Die Zusammenfassung des Tages der NGZ? Dann abonniere den:
ADFC weiter widerständig
Gladbecker Aktive des Radfahrclubs haben deshalb die Kommunalaufsichtsbehörden eingeschaltet, und zwar sowohl im Kreis Recklinghausen als auch bei der Bezirksregierung in Münster.
Die ADFCler sind der Überzeugung, dass die Beschlussfassung im Planungsausschuss vom 18. April 2024 – Beendigung des Verkehrsversuchs mit seinen getrennten Fahrbahnen für Kraftfahrzeuge und Radfahrende auf der Buerschen Straße – mangelhaft und unzulässig ist. Erstens habe es die Verwaltung unterlassen, die im Ausschuss mit sachfremder Begründung einseitig politisch beschlossene Verkehrsregelung auf ihre Eignung für die Sicherheit des Verkehrs und damit die ihr fehlende Rechtmäßigkeit fachlich durch die Straßenverkehrsbehörde feststellen zu lassen. Und zweitens habe sie gegen geltendes Recht zugelassen, dass die Politiker die Radfahrenden ohne Not Tag für Tag einer konkreten Gefahr für Leib und Leben aussetzen möchten, nur um citynahe Parkplätze zu schaffen.
Bürgermeisterin lehnt die Beanstandung des Beschlusses ab
Bekannt geworden ist, dass die Bürgermeisterin eine Bitte, den Beschluss zu beanstanden, abgelehnt hat. Sie selbst meint wohl, so der ADFC, dass sie als Spitze der Verwaltung den Straßenverkehr ohne fachliche Prüfung der Gesetzeslage so regeln könne, wie es die antragstellenden Fraktionen wollen. Das sei nicht überraschend, weil Frau Weist schon an dem Tag im März 2024, an dem sie den Antrag erhalten hatte, öffentlich die Wiedereinführung der Parkplätze auf der Homepage der Stadt begrüßt habe, und zwar fast wortgleich mit dem Antrag ihrer Partei.
Auf diese Weise habe sie die für den Antrag federführende Position der SPD ungeprüft übernommen. Sie habe sich den politischen Absichten ihrer Partei untergeordnet, und zwar gegen ihre bindenden Verpflichtungen. Sie habe damit den Stadtbaurat brüskiert, der sich noch in der Ausschuss-Sitzung am 18. April mit fundierter Begründung gegen die SPD-Position und den Mischverkehr auf der Buerschen Straße eingesetzt hat.
Leitet Frau Weist eine Straßenverkehrsbehörde?
In ihren Beschwerdeschreiben an Kreis und Bezirk führen die im ADFC organisierten Radfahrenden aus, dass die beschlossene Verkehrsführung einschließlich neuer Markierungen für Parkplätze nur statthaft wäre, wenn sie von der Straßenverkehrsbehörde geprüft und freigegeben worden sei. Ein solches Verfahren hätte definitiv nicht zu der vom Ausschuss beschlossenen und nach heutigem Recht verbotenen Lösung führen können. Dass Frau Weist glaubt, sie sei als „Bürgermeisterin selbst Straßenverkehrsbehörde“ sei, so meinen sie diplomatisch, „erstaunlich“.
Die Briefschreiber werden von der zentralen Rechtsabteilung des ADFC in Berlin unterstützt. Sie sind überzeugt, dass angesichts der falschen Vorgehensweise in Gladbeck und der dadurch bevorstehenden, gefährlichen Verkehrslage der Kreis oder die Bezirksregierung einschreiten werden.
SPD nimmt Gefahren für Radfahrende in Kauf
Denn, und hier sind sich alle Beteiligten einig. Die SPD nimmt mit ihrem von der Bürgermeisterin gedeckten Vorstoß für mehr Parkplätze subjektive und objektive Gefahren für Radfahrer in Kauf. Darauf, so der ADFC, habe neben Herrn Dr. Kreuzer als Stadtbaurat auch die Bürgermeisterin hingewiesen. Sie schließe, schreibt sie, Gefahren für Radfahrer nicht aus. Insgesamt verstoße der Ausschuss-Beschluss zur Beendigung des Verkehrsversuchs durch Rückkehr zur alten Parkplatz-Situation gegen geltendes Recht. Deshalb müsse seine Umsetzung gestoppt werden. Die „Schaffung einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer“, ist die grundlegende Zielsetzung des Straßenverkehrsgesetzes. Es dürfe nicht für kostenfreie Parkplätze geopfert werden.
Polizeibericht aus Gladbeck | Mitteilungen der Stadt Gladbeck |
Heinz Enxing und ich, wir sind beide aktive Radfahrer und hatte uns für eine alternative Lösung der Verkehrsführung auf der „Buerschen“ eingesetzt: Auf dem Mittelstreifen eine ca. 1,50 Meter breite Radspur einrichten. Dafür könnten die Bäume stehen bleiben, nur ein Buschbewuchs müsste eine Durchfahrt bekommen und ein Werbeschild sollte entfernt werden. Der Radverkehr könnte sich dann in den Kreisverkehr an der Humboldtstraße und der Kreuzung Erlenstraße wieder „einfädeln“. Für diesen Vorschlag gab es noch nicht einmal ein Antwortschreiben. Wirklich sehr schade, das hätte einige Diskussionen erspart.
Nebenbei: Auf der Buerschen fahren mehr „Radfahrerinnen und Radfahrer“, als hier von der „Autofraktion“ behauptet wird, das beobachte ich seit einigen Monaten sehr intensiv!
Wohl eher Wunschaugenschein,
ich sehe jedesmal, als Autofahrer, nur unter eine Handvoll RadlerInnen
u n d zwar jeweils auf dem G E H W E G!!
Sehr geehrter Herr Braczko,
nehmen Sie doch bitte mal ihre rosarote Fahrradbrille ab.
Wenn ich schon wieder lese “ Die Autofraktion”,was soll denn der Quatsch.Ich gehöre weder zur Autofraktion noch zur Fahrradfraktion, mich interessieren da mehr die Fußgänger!
Gruß
Reiner Henke
Sagen wir doch so wie es ist.
Die zukünftige Führung der Radfahrenden auf der Buerschen Straße im Mischverkehr, war und ist eine höchst politische Entscheidung und keine fachliche.
Bereits im Radverkehrskonzept der Stadt Gladbeck wurde die Buersche Straße bemängelt. Hinzu kam, dass der ehemals vorhandene, schmale Radfahrstreifen auf der Fahrbahn der Brücke, nach heutigem Stand, unzulässig wäre, da die (Sicherheits) Seitenabstände nicht eingehalten werden können. Dies führt künftig dazu, dass Radfahrende fast im gesamten Verlauf der Buerschen Straße nicht mehr überholt werden dürfen. Darauf hatte die Verwaltungsvorlage klar hingewiesen.
Auf das Ergebnis der begleiteten, wissenschaftlichen Untersuchung des Verkehrsversuchs, hatte der zuständige politsche Ausschuss (vorsorglich?) verzichtet.
Es ist zudem bemerkenswert, dass letztlich nur noch eine Partei im Rat zu dem Versuch stand, obwohl die nun angedachte Mischverkehrslösung, mitsamt dem daraus folgenden Überholverbot, eindeutig die fachlich schlechteste Lösung darstellt. Dem Beschluss, den Radverkehrsanteil in Gladbeck zu erhöhen oder gar dem Ausrufen eines Klimanotstands, erscheint da doch etwas widersprüchlich.
So ist es doch nur folgerichtig, dass der ADFC nun juristische Wege beschreitet. Zumindest die Verwaltung sollte und wird hierfür Verständnis aufbringen (müssen).
Für die Anwohner, die sich während des Verkehrsversuchs über Fremdparkende beschweren, habe ich ja noch Verständnis. Über die Menschen, die nur ihr Blech den ganzen Tag im öffentlichen Raum zu Lasten anderer VerkehrsteilnehmerInnen kostenlos deponieren möchten, mit Verlaub, nun weniger.
Auch das Straßenverkehrsgesetz ist ausschließlich für den rollenden Verkehr zuständig und selbst aus der Straßenverkehrsordnung, lässt sich nicht ein Anspruch auf kostenlosem, öffentlichen Parkraum ableiten.
Somit bleibe ich bei meiner Behauptung: Der getroffene Beschluss zur Mischverkehrslösung auf der Buerschen Straße, ist keine fachliche-, sondern eine rein politische Entscheidung!
Das mit dem Klimanotstand sowie der Erhöhung des Radverkehrsanteils in Gladbeck, naja…
Dies ist eine Antwort an den Leserbriefschreiber Reiner Henke und alle anderen, die Radfahrende nicht so richtig mögen.
In einem Punkt, Herr Henke, haben Sie recht. Radfahrer müssen sich ebenso wie andere Verkehrsteilnehmer an die geltenden Verkehrsregeln halten. Richtig ist, dass Bürgersteige nur für Fußgänger da sind. Die Postallee ist von der Straßengestaltung und Beschilderung allerdings problematisch, weil hier zwei verschiedene Radwege (einer auf der Fahrbahn, einer auf dem Gehsteig) ausgewiesen sind. Das kann, wie Sie richtig feststellen, schnell zu Missverständnissen führen. Und Fahrrad-Rasereien durch die Fußgängerzone, das geht gar nicht. Soweit dort Radfahrer überhaupt fahren dürfen, haben Sie Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen und dürfen nur im Schritttempo fahren. Das Ordnungsamt der Stadt ist wohl am Ball.
Der ADFC weist auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Verkehrsregeln für Radler in jeder seiner Veröffentlichungen hin. In der Tat kann es ein gedeihliches Zusammenwirken der verschiedenen Arten von Verkehrsteilnehmern nur geben, wenn alle sich an die Regeln halten und aufeinander Rücksicht nehmen.
Die Verkehrsstatistik ist eindeutig: wir haben im Jahr 2023 2830 registrierte Verkehrstote, 446 von ihnen sind Radfahrer. Die allermeisten Unfälle sind Kollisionen mit Kfz. Fast 16 % aller Verkehrstoten sind also Radfahrer, obwohl ihre Verkehrsleistung weit unter 1 % des Gesamtverkehrs liegt. Radfahrer brauchen, wie diese Zahlen zeigen, weit mehr Schutz als ihnen bislang gewährt worden ist. Sie haben weder Stoßstangen noch Knautschzonen noch Airbags.
Die Buersche Straße ist etwas Besonderes. Wenn die Absichten unserer Politiker umgesetzt würden, nur weil sie mehr Parkplätze haben wollen, werden Radfahrer heftig „objektiven und subjektiven Gefahren ausgesetzt“ (so Stadtbaurat Dr. Kreuzer vor dem Ratsausschuss). Auf der Brücke bergauf mit zehn oder 12 km/h vor PKW, LKWs und Bussen herzufahren, die 50 km/h schnell fahren dürfen, verlangt den Mut und die Kaltschnäuzigkeit von Stuntmen. Für die meisten RadlerInnen bedeutet dies, dass sie die Brücke nicht mehr nutzen würden. Diese Zusammenhänge missachten die Parkplatz-Freunde unter den Gladbecker Politikern in grober Weise.
Ihre Wahrnehmung zur Nutzung der Buerschen Straße durch Radfahrer steht übrigens im Widerspruch zu den Feststellungen des Unternehmens, dass die Stadt mit Verkehrszählungen seit Beginn des Versuchs beauftragt hat. Seit Mitte 2023 ist der Anteil des Radverkehrs auf der Buerschen Straße um 50 % gestiegen. Insbesondere Schüler nutzen seit der versuchsweisen Trennung der Fahrbahnen den Weg von und zu den weiterführenden Schulen intensiv. Niemand sollte ein Interesse daran haben, sie nicht optimal zu schützen.
Beste Grüße
Matthias Raith
Sehr geehrter Herr Raith,
Sie beginnen in Ihrer Antwort sofort mit einer Unterstellung. („Reiner Henke und alle anderen, die Radfahrende nicht so richtig mögen“). Ich fahre selbst auch Rad und halte mich an die Regeln. Zum Thema Postallee meinte ich auch nicht die vier Radwege zwei in jede Richtung, sondern die zwei Fußgängerwege direkt an den Häuserfronten. Das ist ja wohl ein großer Unterschied!
Gruß
Reiner Henke
Liebe ADFCler, kommen Sie mal bitte runter von Ihrem hohen Ross. Ich befahre die Buersche Str. täglich, aber Fahrradfahrer sind dort die Ausnahme. Sorgen Sie bitte lieber dafür, dass sich alle Fahrradfahrer an die Verkehrsregeln halten und nicht zu 50% die Bürgersteige benutzen, wie z.B. auf der Postallee, oder durch die Fußgängerzone rasen wie die Irren!
„“dass sich alle Fahrradfahrer an die Verkehrsregeln halten und nicht zu 50% die Bürgersteige benutzen““
Und – die Handvoll Radler-Innen auf der BuerscheStr. – fahren sowieso
zu 90% auf den Gehwegen !