Warnung der ELE: Unseriöse Werbeanrufe

Warnung der ELE: Unseriöse Werbeanrufe
Die ElE warnt vor unseriösen Werbeanrufern, die Sie zu einem Anbieterwechsel verleiten wollen.. Symbolfoto: Pixabay

Betrüger nutzen die angespannte Lage am Energiemarkt

22.06.2022 – Warnung – Die ELE weist aus aktuellem AnlassHier den Newsletter bestellen darauf hin, dass ihre Kunden wieder vermehrt Telefonanrufe unseriöser Werber meldeten. Die Anrufer geben vor, ELE-Mitarbeiter zu sein und über Preise und Abschläge sprechen zu wollen. Am Ende drängen sie aber zur Herausgabe sensibler Daten. Es ist in jedem Fall dringend davon abzuraten, auf telefonische Anfrage hin Zählerdaten oder andere persönliche Daten herauszugeben.




Warnung: mit Daten der Angerufenen wird Anbieterwechsel angestoßen

Mit Telefonwerbung werden die Opfer häufig regelrecht überrumpelt. Dann bleibt kaum Zeit, die wahren Beweggründe des Anrufers zu durchschauen, oder abzuwägen, ob ein angebotener Vertrag sinnvoll und preislich angemessen ist. In Summe ist die Gefahr sehr groß, dass man den Anrufern in gutem Glauben auf den Leim geht. Vorsicht ist in jedem Fall geboten, denn Ziel dieser Anrufe ist es auch in den aktuell gemeldeten Fällen wieder, den Kunden vertragsrelevante Informationen zu entlocken. Mit diesen Daten könnte auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Opfer ein Anbieterwechsel angestoßen werden.

Telefonwerbung ist nur mit Einwilligung erlaubt

Telefonwerbung ist schon seit 2009 nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers erlaubt. Diese muss vor dem Anruf vorliegen und kann nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer sind verboten. Sie müssen leichter zurück verfolgbar sein. Trotz Verbots erhalten Privatpersonen immer wieder ungebetene Anrufe von Werbern, die im Auftrag von Firmen Strom- und Gasverträge, Geldanlagen, Versicherungen, Zeitungs-Abos oder Verträge zum Telefonieren und Surfen an den Mann bringen wollen. Die wirkungsvollste Reaktion auf die ungewollte Belästigung am Telefon: Einfach auflegen! Wer ungewollt einen Vertrag geschlossen hat, kann diesen außerdem innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

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