Alte Dekorationen von Gemeinschaftsgräbern entfernen
Gladbeck – 27.02.2025 – Frühjahrsputz – Mit dem Ende der „Stillen Novemberfeiertage“ und dem nahenden Frühling beginnt die Natur, zu neuem Leben zu erwachen. Während der Gedenkfeiertage war es in Gladbeck gestattet, zusätzliche Grabdekorationen auf den Gemeinschaftsgräbern abzulegen. Diese Dekorationen, oft auf der Bepflanzung abgelegt, wirken mittlerweile unansehnlich und können den Austrieb der Pflanzen beeinträchtigen.
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Frühjahrsputz für ein gepflegtes Erscheinungsbild
Um den Gemeinschaftsgräbern ein gepflegtes Erscheinungsbild zu verleihen und die natürliche Entwicklung der Bepflanzung zu unterstützen, bittet der ZBG darum, diese Dekorationen bis zum 10. März 2025 zu entfernen.
Erlaubt bleiben weiterhin eine Vase oder Pflanzschale (max. 25 cm Durchmesser) sowie eine Lampe auf Erdspieß gemäß der Friedhofssatzung.
Der ZBG dankt für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, die Gemeinschaftsgräber würdevoll und im Einklang mit der Natur zu gestalten.
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