Engagement: Land fördert Projekte von oder für junge Menschen

Engagement: Land fördert Projekte junger Menschen
Fördermittel für Projekte, Maßnahmen oder Veranstaltungen im Bereich Ehrenamt. Bild: Engagement-Portal

Jetzt Mittel aus dem Programm „2000 x 1000 Euro für das Engagement“ beantragen

Gladbeck – 06.05.2025 – EngagementEs ist wieder so weit: Das Land NRW vergibt jeweils 1000 Euro Fördermittel für Projekte, Maßnahmen oder Veranstaltungen im Bereich Ehrenamt. Im Mittelpunkt stehen in diesem Jahr Aktionen, die jungen Engagierten gestalten oder sich an diese richten.

Das Förderprogramm „2000 x 1000 Euro für das Engagement“ des Landes NRW richtet sich unter dem zentralen Thema „Engagiert in die Zukunft – jungen Engagement fördern und neue Projekte gestalten“ an alle ehrenamtlich engagierten Akteure. Anträge stellen können zum Beispiel Vereine, Gruppen, Gemeinschaften oder auch Einzelpersonen.

Der Kreis Recklinghausen beteiligt sich seit Beginn des Landesprogramms an der Ehrenamtsförderung. „Das Förderprogramm möchte mit dem Schwerpunktthema in diesem Jahr junge Menschen in ihrem Engagement stärken oder sie an ein Ehrenamt heranführen“, sagt Landrat Bodo Klimpel. „Ob Neugestaltung des Jugendtreffs oder ein neues Angebot im Sportverein, all das ist mit der Förderung möglich.“ Förderfähig seien außerdem Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements, zum Beispiel Qualifizierungsangebote, die sich direkt an den eigenen Nachwuchs im Verein richten oder auch Maßnahmen zur Begeisterung und Gewinnung junger Menschen für das Ehrenamt.


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Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Stärkung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort sollte dabei im Vordergrund stehen.

Welche Ausgaben können gefördert werden?

Wichtig ist, dass nur solche Ausgaben zu fördern sind, die in unmittelbarem Zusammenhang zur Maßnahme entstehen und für deren erfolgreiche Durchführung nötig sind. Das können z.B. Kosten für Verbrauchsgüter, Mietkosten, Arbeitsmittel und Honorarkosten sein. Ausdrücklich nicht förderfähig sind die sogenannten „eh-da-Kosten“, die reinen Verwaltungskosten oder Ausgaben, die nur der ausschließlichen Anschaffung von Gegenständen ohne Bezug zu einer konkreten Aktion dienen sollen.

Die Maßnahme kann erst nach der Bewilligung beginnen. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können somit nicht gefördert werden. Auch Verträge für das Projekt dürfen nicht vor der Bewilligung abgeschlossen sein.

Wo ist der Antrag auf Förderung zu stellen?

Anträge für das vom Kreis Recklinghausen verwaltete Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ sind ab sofort über das Förderportal www.engagementfoerderung.nrw zu stellen. Weitere Informationen zum Projekt gibt es außerdem unter www.engagiert-in-nrw.de.

Fragen zur Antragstellung und Projektdurchführung

Für alle Fragen zum Programm oder zur Antragstellung steht Przemyslaw Podeszwa unter der Telefon-Nummer 02361/53 2498 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen sind per E-Mail an ehrenamt@kreis-re.de möglich.

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