Mehr Mitbestimmung im Lebensmittel- und Gastgewerbe gefordert

Mehr Mitbestimmung im Lebensmittel- und Gastgewerbe gefordert
Einen Betriebsrat zu wählen, ist ein demokratisches Grundrecht, um das sich niemand bringen lassen sollte, sagt die Gewerkschaft NGG. Gerade auch in kleinen Restaurants oder Bäckereien sollten sich die Beschäftigten für eine Arbeitnehmervertretung stark machen. Foto: NGG | Alireza Khalili

11.100 Beschäftigte im Kreis Recklinghausen

Gewerkschaft NGG warnt vor Behinderung der Betriebsratswahlen

11.11.2021 – Mehr Mitbestimmung – Mehr Demokratie hinterm Werkstor: Beschäftigte, die sich im Kreis Recklinghausen über schlechte Arbeitsbedingungen ärgern, sollen sich stärker um ihre Interessen kümmern – und die Betriebsratswahlen im kommenden Jahr nutzen. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf.




Kleinbetriebe blockieren oft die Betriebsratswahl

„Betriebsräte helfen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch kreative Impulse aus der Belegschaft an die Chefetage weiter und tragen dazu bei, Firmen fit für die Zukunft zu machen“, sagt Martin Mura, Geschäftsführer der NGG-Region Ruhrgebiet. Doch ein Großteil der Menschen, die im Kreis Recklinghausen in der Lebensmittelbranche (rund 3.400 Beschäftigte) und im Gastgewerbe (rund 7.600 Beschäftigte) arbeiten, könne nicht auf eine Arbeitnehmervertretung bauen. Das liege auch daran, dass gerade in Kleinbetrieben viele Chefs die Gründung eines Betriebsrats blockierten, berichtet der Gewerkschafter.

Corona hat gezeigt, wie wichtig mehr Mitbestimmung ist

Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig die betriebliche Mitbestimmung sei. Dort, wo es Betriebsräte gebe, sei nicht nur häufiger das Kurzarbeitergeld aufgestockt worden. Auch beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz komme es entscheidend auf die Mitsprache der Arbeitnehmervertreter an, so Mura. Die NGG appelliert daher an die Beschäftigten aus ihren Branchen, sich im eigenen Betrieb schon jetzt über die Kandidatinnen und Kandidaten zu informieren – oder sich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen. „Einen Betriebsrat zu wählen, ist ein demokratisches Grundrecht, das jeder nutzen und nicht verschenken sollte. Schon in Betrieben ab fünf Mitarbeitern ist die Wahl möglich“, betont Mura. Die regulären Betriebsratswahlen beginnen im März 2022. Getreu dem Motto „Haste keinen, wähl Dir einen!“ können Belegschaften, die keinen Betriebsrat haben, jederzeit die Wahl einleiten. Die NGG bietet Unterstützung bei den Vorbereitungen.

Neue Regeln durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Dabei gelten neue Regeln: Das in diesem Jahr eingeführte Betriebsrätemodernisierungsgesetz stärkt die Position der Beschäftigten. „Wer eine Betriebsratswahl vorbereitet, ist nun schwerer kündbar. Außerdem erhalten Betriebsräte bei Themen wie dem mobilen Arbeiten, der betrieblichen Weiterbildung und Künstlicher Intelligenz mehr Mitsprache“, erklärt Mura. Von der automatisierten Warenbestellung in der Backwarenfabrik bis hin zur Software-Schulung von Hotelangestellten – bei vielen Umstellungen am Arbeitsplatz könnten die Interessenvertreter jetzt mehr mitreden, so die NGG.

Mehr Mitbestimmung nutzt auch den Unternehmen

Dabei nutze die Mitbestimmung auch den Unternehmen: Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind Firmen mit Betriebsrat durchschnittlich 18 Prozent produktiver als Unternehmen, bei denen es diese Mitbestimmung am Arbeitsplatz nicht gibt. Der Grund: Arbeitnehmervertretungen erkennen Probleme im Arbeitsalltag schneller und sorgen für einen besseren Austausch zwischen Belegschaft und Management. Dennoch ging die Zahl der Betriebsräte in den letzten Jahren zurück. Konnte im Jahr 2000 noch jeder zweite Beschäftigte in Westdeutschland auf einen Betriebsrat zählen, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 40 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Die Zahlen zeigen, dass in puncto Mitbestimmung mehr getan werden muss. Die Politik hat zwar einige Hürden für die Betriebsratswahl abgebaut. Aber es kommt auch auf die Beschäftigten an, ihr gutes Recht wahrzunehmen“, betont Mura.

Webseite der Gewerkschaft NGG


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