Geflügelpest in Gladbeck bei einer Wildgans

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Geflügelpest bei zei Wildgänsen
Schwäne gehören zu den besonders gefährdeten großen Vögeln. Foto: Kreis RE - Svenja Küchmeister

Keine Sperrzone rund um die Fundorte in Gladbeck und Dorsten

Gladbeck – 12.11.2025 – Geflügelpest – Bei zwei toten Wildgänsen aus Dorsten und Gladbeck hat sich der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Das Ergebnis des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wurde dem Kreisveterinäramt jetzt zugestellt. Demnach wurde die Aviäre Influenza des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Nach eingehender Risikobewertung und in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) sieht das Kreisveterinäramt von der Einrichtung einer Sperrzone rund um die Fundorte ab.

Das europaweite Tiergesundheitsrecht verpflichtet alle Tierhalter dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Einschleppung oder Ausbreitung von Tierseuchen nach Möglichkeit zu verhindern. Geflügelhaltern wird daher empfohlen, zum Schutz ihrer Bestände erhöhte Biosicherheitsregeln zu befolgen und besonders den Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel zu unterbinden. Futterstellen und Tränken sollten für die Wildvögel unzugänglich sein. Zum Tränken für Hausgeflügel sollte unbedingt Leitungswasser genommen werden, auf keinen Fall Oberflächenwasser.

Sinnvoll ist auch, eine Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sicherzustellen und die Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich zu waschen. Futter, Einstreu und andere Materialien sollten für Wildvögel unzugänglich gelagert sowie Ein- und Ausgänge gesichert werden, um unbefugtes Betreten zu vermeiden.


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LAVE gibt wichtige Hinweise

Im Merkblatt „Geflügelpest/Vogelgrippe“ des LAVE finden Hobby- und Kleingeflügelhalter weitere wichtige Maßnahmen zur Sicherheit. Es steht auf der Internetseite des LAVE zum Download bereit: www.lave.nrw.de (siehe: Themen – Tiere – Tiergesundheit – Tierseuchen – Geflügelpest).

Die Geflügelpest ist hochansteckend und insbesondere für Hühner und Puten in der Regel tödlich. Das Kreisveterinäramt bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten. Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen bei Geflügel sollte schnellstmöglich der zuständige Tierarzt hinzugezogen werden. Auch das Veterinäramt kann bei Bedarf einbezogen werden. Das Team des Veterinäramts ist unter der Telefonnummer 02361/532125 und per E-Mail unter FD39@kreis-re.de erreichbar.

Kadaver-Sammelstellen in den Städten

In einem gemeinsamen Termin haben das Veterinäramt des Kreises und die städtischen Ordnungsbehörden verabredet, dass in den Städten Kadaver-Sammelstellen eingerichtet werden. Dort wird das Veterinäramt die Probennahmen für die Untersuchung auf H5N1 veranlassen. Ansprechpartner in den Städten werden in Kürze festgelegt und sind dann auf der Internetseite der jeweiligen Stadt und auf der Webseite des Kreises unter www.kreis-re.de/tierseuchen zu finden.

Gemeldet werden sollten gehäufte Funde toter Wildvögel wie Kraniche, Reiher, Wasservögel oder Greifvögel. Singvögel wie Amseln, Rotkehlchen oder Meisen, aber auch Tauben und Rabenvögel sollten nicht gemeldet werden. Sie sind von dieser Vogelgrippe nicht betroffen, Totfunde dieser Arten können weiterhin in hygienischer Weise über die Restmülltonne entsorgt werden.

Hintergrund: Geflügelpest

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

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