Flüchtlingsunterkunft auf dem Gladbecker Festplatz

Flüchtlingsunterkunft auf dem Gladbecker Festplatz
Die Flüchtlingsunterkünfte auf dem Festplatz sind inzwischen erheblich größer und immer noch unbewohnt. Das Luftbild zeigt nur den ersten Ausbauteil mit Containern. Foto: Stadt Gladbeck

Unterkunft am Festplatz soll Ende Juni bezugsfertig sein

10.05.2022 – Flüchtlingsunterkunft – Die große Hier den Newsletter bestellenNotunterkunft für Geflüchtete am Festplatz nimmt langsam Formen an und soll Ende Juni bezugsfertig sein. Bürgermeisterin Bettina Weist besichtigte nun den ersten Strang gemeinsam mit Sozialdezernent Rainer Weichelt, Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer sowie VertreterInnen der beteiligten Fachämter.




„Der Krieg in der Ukraine dauert bereits mehr als zwei Monate, viele Menschen fliehen und bringen sich und ihre Familien in Sicherheit. Eine wichtige Aufgabe ist die Versorgung der Menschen, die bei uns Schutz suchen. Deshalb fahren wir die Kapazitäten weiter hoch, bieten Geflüchteten Hilfe und Unterstützung an, sorgen für ein Zuhause auf Zeit“, so Bürgermeisterin Bettina Weist.

Flüchtlingsunterkunft am Festplatz soll 150 Menschen Platz bieten

Mittlerweile haben 392 Menschen aus der Ukraine Gladbeck erreicht. Sie sind untergebracht in Privatwohnungen, von der Stadt Gladbeck gemieteten Wohnungen sowie städtischen Unterkünften. 100 freie Plätze stehen aktuell noch zur Verfügung. Ende Mai soll dann auch die Notunterkunft am Festplatz genutzt werden können: Die Planungen sehen drei
Wohnstränge vor, die 150 zusätzliche Plätze bieten. Hinzu kommen drei Aufenthaltscontainer, um verschiedene Angebote der Sozialverbände und der Jugendhilfe für Kinder und Familien anzubieten.

Die Container werden über einen externen Anbieter angemietet. Die Kosten für ein Jahr betragen insgesamt rund 1,3 Millionen Euro. Hinzu kommt die Ausstattung, bei der die Stadtverwaltung mit einer einmaligen Investition von circa 600 Euro pro Person rechnet.

Pro Platz kostet die Flüchtlingsunterkunft 600 Euro

Alle Personen erhalten aktuell Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz). Hierfür erhält die Stadt pauschal 875 Euro pro Person und Monat vom Land. „Davon sind alle Kosten zu decken. Dazu zählen Hilfe zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft aber auch Betreuung sowie die Versorgung wie Kita, Schule und weiteres. Das ist aber nicht möglich“, sagt Sozialdezernent Rainer Weichelt. Ab Juni werden alle Personen ins SGB II / SGB XII übergeleitet.

„Ab hier beteiligt sich der Bund dann an der Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch bleibt ein großer Teil der Kosten weiterhin bei der Kommune. Klar ist deshalb: Wir brauchen verlässliche Zusagen von Land und Bund, die Städte mit den finanziellen Folgen nicht alleine zu lassen. Bis jetzt ist dazu zu wenig passiert. Wir als Stadt sind solidarisch, brauchen aber auch die Solidarität aus Land und Bund“, fordert die Bürgermeisterin.

Der Bund will zwei Milliarden Euro bereitstellen

Bisher hat der Bund mitgeteilt, sich an den Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen aus der Ukraine mit einem Gesamtbetrag in Höhe von zwei Milliarden Euro zu beteiligen. Von der geplanten Soforthilfe sollen 430,8 Millionen nach NRW fließen und direkt an die Kommunen weitergegeben werden. Davon plant das Land 323,1 Millionen an die Kommunen auszuzahlen: Dabei erfolgt die Verteilung nach dem Schlüssel „Anzahl UkrainerInnen / Gesamtzahl in NRW“.

Die Zahlung soll in zwei Abschlägen nach dem Aufnahmestand 31. März und dem Stand 31. Mai erfolgen. Von dem an die Stadt gezahlten Betrag gehen 20 Prozent an den Kreis. Wie hoch die Soforthilfe für Gladbeck ausfällt, lässt sich nach aktuellem Stand nicht sagen. Die verbleibenden 107,7 Millionen Euro werden den Kommunen für „belastungsbezogene, gezielte Förderung“ zur Verfügung gestellt (z.B. Waisenhäuser, Gesundheitskosten für schwer Erkrankte und Verwundete, atypische Zusammensetzung des Personenkreises der Geflüchteten). „Die Umsetzung ist bislang unklar“, so Rainer Weichelt. Zudem gibt es ein KfW-Sonderprogramm „Flüchtlingseinrichtungen“ mit einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro.

Zinsverbilligung für die Kommunen

„Damit ist den Kommunen für die Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine eine zinsverbilligte Finanzierungsmöglichkeit der notwendigen Investitionen in den Neu- und Umbau, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen möglich“, erläutert der Sozialdezernent. Wann das Land die erste Soforthilfe bereitstellt, ist unklar. Bis jedoch Gelder fließen, muss die Stadt Gladbeck in Vorleistung treten.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*