Fitnessstudios: keine Beiträge in der Schließzeit

Fitnessstudios: keine Beiträge in der Schließzeit
Die Verbraucherzentrale rät zur Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gegen Superfit

Coronabedingt waren die “Muckibuden” zeitweise geschlossen

Verbraucherzentrale empfiehlt Mitgliedern von SuperFit Sportstudios den Klage-Check

25.05.2022 – Fitnessstudios – BGH-Urteil: Während einer Schließung Hier den Newsletter bestellenhaben Fitnessstudios keinen Anspruch auf Mitgliedsbeiträge. Betroffene können gezahlte Beiträge zurückfordern. Mitglieder von SuperFit Sportstudios können sich weiterhin der Musterfeststellungsklage anschließen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), nach dem das Erheben von Mitgliedsbeiträgen in Schließzeiten durch Fitnessstudios unzulässig ist, gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Rückenwind. Diese sollten gezahlte Beiträge aktiv zurückfordern.




Fitnessstudios haben für die Zeit der Schließung keinen Anspruch auf Mitgliedsbeiträge

Während der pandemiebedingten Schließung haben Studios keinen Anspruch auf Mitgliedsbeiträge, so hat es der BGH am 04.05.2022 entschieden (Az. XII ZR 64/21). Diese Auffassung vertrat die Verbraucherzentrale schon zuvor und hat Betroffenen geraten, sich zu wehren, wenn Fitnessstudios trotz Schließungen Beiträge verlangt haben.

In Berlin sind besonders Mitglieder von SuperFit Sportstudios betroffen. Diese sollten den Klage-Check machen, um zu überprüfen, ob ihr individueller Fall sich für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gegen SuperFit Sportstudios eignet.

BGH-Urteil stärkt die Verbraucherrechte

Betreiber von Fitnessstudios schulden ihrem Vertragspartner die Möglichkeit, fortlaufend das Studio zu betreten und die Trainingsgeräte zu nutzen. Schließlich besteht der Zweck eines Fitnessstudiovertrags in der regelmäßigen sportlichen Betätigung und der Erhaltung der Gesundheit. Deshalb ist der Vertragspartner auf die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios angewiesen. Wenn der Betreiber des Fitnessstudios zeitweise nicht dazu in der Lage ist, die Nutzungsmöglichkeit des Studios während der vereinbarten Vertragslaufzeit zu gewähren, wie es beim pandemiebedingten Lockdown der Fall war, so kann dieser Vertragszweck für den Zeitraum der Schließung nicht erreicht werden. Die Leistung ist wegen Zeitablaufs auch nicht mehr nachholbar, weshalb Verbraucher keine Beiträge zu zahlen oder eine einseitige Vertragsverlängerung hinzunehmen haben.

Teilnahme an Musterfeststellungsklage weiterhin möglich

Die Verbraucherzentrale Berlin unterstützt den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei seiner Musterfeststellungsklage gegen die SuperFit Sportstudios. „Das Register für die Musterfeststellungsklage ist weiterhin geöffnet. Mitglieder der SuperFit Sportstudios sind herzlich dazu eingeladen, den Klage-Check zu machen und sich zu registrieren“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Weitere Informationen

Alle Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen SuperFit Sportstudios: https://www.musterfeststellungsklagen.de/superfit

Anmeldung zum Klageregister des Bundesjustizamtes:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/202104/KlagRE_4_2021_node.html


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*