Feuerwerksverbot aufgehoben – DRK rät Gladbeckern zur Vorsicht

Feuerwerksverbot aufgehoben - DRK rät Gladbeckern zur Vorsicht
Rettungswagen des DRK. DRK Gladbeck (KTW Typ B GLA-RK 14)

Feuerwerk zum Jahreswechsel: DRK ruft zu Vorsicht auf und gibt Erste-Hilfe-Tipps zu Silvester

29.12.2022 – Feuerwerksverbot – Nach zwei Jahren Hier den Newsletter der Neuen Gladbecker Zeitung bestellenmit bundesweitem Feuerwerksverbot ist zum Jahreswechsel 2022/2023 privates Feuerwerk vielerorts nun wieder gestattet. Aus gesundheitlichen und Umweltschutz-Gründen ist dennoch von Feuerwerk abzuraten. Wer nicht darauf verzichten möchte, den ruft das Deutsche Rote Kreuz (DRK) zum vorsichtigen Umgang mit Pyrotechnik auf und gibt Erste-Hilfe-Tipps für den Ernstfall.

„Der Umgang mit Feuerwerkskörpern führt leider immer wieder zu teilweise schweren Verletzungen, und an Silvester herrscht jedes Jahr aufs Neue Hochbetrieb in den Notaufnahmen. Nicht nur angesichts der ohnehin angespannten Versorgungslage in vielen Kliniken bundesweit rufen wir nachdrücklich zum verantwortungsvollen Umgang mit Böllern, Raketen und Co auf“, sagt DRK-Bundesarzt Univ.-Prof. Bernd Böttiger.

Zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang gehört es, nur offiziell zugelassene und zertifizierte Feuerwerkskörper zu nutzen und vor dem Abbrennen unbedingt die beigefügten Herstellerhinweise zu lesen. Kinder dürfen grundsätzlich keine Böller in die Hände bekommen. Jugendliche unter 18 Jahren sollte man umfassend über den Gebrauch und die möglichen Gefahren aufklären. Vom Kauf von Pyrotechnik aus dem Ausland oder gar der Verwendung selbstgebauter Feuerwerkskörper ist unbedingt abzusehen. Blindgänger darf man niemals erneut zünden. In jedem Fall ist beim Zünden stets ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

„Kommt es dennoch zu Verletzungen, ist es vor allem wichtig, schnell zu reagieren“, so Prof. Böttiger, der auch Klinikdirektor an der Uniklinik in Köln ist. Schwere Verbrennungen, Hand- oder Augenverletzungen, Alkoholvergiftungen und Unterkühlungen sind typische Notfälle in der Silvesternacht. Sogar abgerissene Finger kommen vor.

Der DRK-Bundesarzt rät:

> „Bei kleineren Verbrennungen kühlen, bei großflächigen nicht, da sonst eine Unterkühlung der betroffenen Person droht. Als Faustregel gilt, Verbrennungen, die größer als die Handfläche sind, erfordern eine ärztliche Behandlung.
> Bei Handverletzungen sollte die Wunde umgehend steril abgedeckt werden. Abgerissene Finger oder Fingerteile nach Möglichkeit bergen und den Rettungskräften übergeben.
> Bei Augenverletzungen ist es wichtig, beide Augen zu verbinden, sodass das verletzte Auge möglichst nicht mehr bewegt wird.
> Bei ernsten Verletzungen sollte der Notruf 112 getätigt werden.“

„Die Silvesternacht ist für die meisten Menschen ein besonderes Erlebnis. Auch wenn viele nach der zweijährigen Pause nun endlich wieder ausgelassen und mit privatem Feuerwerk feiern wollen, sollten Vorsicht und Rücksicht dabei weiter im Vordergrund stehen“, betont Prof. Böttiger.

DRK Gladbeck


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