Bürgermeisterin greift in Gladbecker Wahlkampf ein

Bürgermeisterin Gladbecker Wahlkampf
Im SPD-Rathaus handelt man nach alten Redensarten. Bild-Vorlage: Pixabay

Auf Genossinnen kann man sich eben verlassen in Gladbeck

Gladbeck – 05.02.2025 – Bürgermeisterin – Eine „unabhängige“ Tageszeitung, deren Redaktionsleiterin vorher Kommunikationschefin der SPD Niedersachsens gewesen sein soll, gewährt der SPD-Bürgermeisterin Gladbecks heute eine ganze Seite um die SPD-Politik in dieser Stadt zu loben.

Beginnend mit der Affäre um den Kauf der Schwarte-Immobilie, über weitere „tolle“ Errungenschaften der Stadt Gladbeck, verfällt die Bürgermeisterin geradezu in eine Lobhudelei und am Schluss greift das „überparteilich“ agierende Stadtoberhaupt in den Bundestagswahlkampf ein.


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Bürgermeisterin und ihr Team sind nicht „unabhängig“

Nur Hofberichterstattung beim Gladbecker Neujahrsempfang?

Am 23.01.2025 schrieb das Team von Gladbeck.de, dessen Chefin ebenfalls SPD-Mitglied ist, in einem Kommentar an die Neue Gladbecker Zeitung unter diesen Artikel: „Sie behaupten außerdem, parteipolitisch ungebunden zu, was für uns Voraussetzung für eine unabhängige freie Presse ist. Als Unterstützer des Bündnis Sahra Wagenknecht betreiben Sie auf Ihrem Portal aber regelmäßig Partei- und Wahlwerbung für das BSW. Von einem unabhängigen, unparteiischen journalistischen Angebot kann daher für uns nicht die Rede sein.“

Nun, da stellt sich doch die Frage, wie „unabhängig, unparteiisch“ solch ein (o.g.) Jubelartikel ist, wenn beide Interview-PartnerInnen der SPD angehören und eine Mitarbeiterin, die ebenfalls in der SPD ist, sekundiert.

Zur Neutralitätspflicht der Bürgermeisterin

OberbürgermeisterInnen und BürgermeisterInnen als Organe der Gemeinden müssen die Neutralitätspflicht beachten. Sie dürfen sich jedoch im Rahmen der Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der öffentlichen Wahrnehmung als Privatpersonen an Wahlkämpfen beteiligen. Sie haben dabei auf eine klare Trennung zwischen Amt und persönlichem Engagement im Wahlkampf zu achten. Quelle: Informationen für Kommunen zur Neutralitätspflicht und Karenzzeit vor Wahlen. LpB BW (Fachbereich Jugend und Politik)

Auf den Kommentar des Teams von Gladbeck.de antwortete die NGZ so: „Sie werden auf der Neuen Gladbecker Zeitung Artikel der SPD, der CDU, von den Grünen, von der BIG und von den Linken finden. Und zwar in der 30-fachen Menge der einzelnen Artikel über das Bündnis Sahra Wagenknecht.“… „Wahlwerbung für das BSW?: es steht jeder Partei frei auf der NGZ zu werben. Sie werden sehen, dass das kurz vor der Wahl in der WAZ und im Stadtspiegel geschieht. Sind das dann keine „unabhängigen Medien“ mehr?“

Wohlgemerkt! Es geht nicht darum irgendjemandem seine Parteimitgliedschaft übel zu nehmen. Doch man sollte nicht die Sauberfrau spielen und das dann bei anderen tun.

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Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

3 Kommentare

  1. Heutzutage kann sich wohl praktisch kein einziges Medium mehr mit Fug und Recht als unabhängig bezeichnen. Das war jedoch auch schon in den Siebzigern der Fall, als in meiner Heimatstadt Köln der Stadt-Anzeiger als „rotes Blättchen“ verschrien war, während die Rundschau das CDU-Parteiorgan schlechthin darstellte.

    Im Endeffekt hat man schon früher mit demselben Dreck geworfen, nur heutzutage können sich viel mehr im Internet darüber ereifern.

    Dass Sie, lieber Herr Michalowski, ein Faible für das Bündnis Sahra Wagenknecht haben, dieser Eindruck ist komischerweise (oder eben auch nicht) auch bei mir und vielen anderen entstanden. Insofern dürfte das von außen wohl deutlicher wahrzunehmen sein, als Sie es vielleicht einschätzen.

  2. „Just do it“, NGZ vom 05.2.2025;
    Die Ausführungen des Verfassers kann ich nachvollziehen.
    Ergänzend möchte ich hinzufügen: Mir liegt ein Text aus dem juristischen Bereich vor, dessen exakte Quelle mir leider nicht bekannt ist.
    Ich zitiere trotzdem.
    „Neutralitätspflicht der Gemeinden im Wahlkampf.
    Oberbürgermeister:innen und Bürgermeister:innen als Organe der Gemeinden müssen die Neutralitätspflicht beachten. Sie dürfen jedoch im Rahmen der Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der öffentlichen Wahrnehmung als Privatpersonen an Wahlkämpfen teilnehmen. Sie haben dabei jedoch auf eine klare Trennung zwischen Amt und persönlichem Engagement zu achten.“
    Ich bezweifle, dass in diesem Fall eine klare Trennung von Amt und persönlichem Engagement der Bürgermeisterin Bettina Weist vorliegt.

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