§ 218 StGB Abtreibung nicht länger im Strafgesetzbuch regeln!

§ 218 StGB Abtreibung nicht länger im Strafgesetzbuch regeln!
80.000 Unterschriften für ein Gesetz für Selbstbestimmung werden in dieser Woche im Bundestag übergeben. Foto: change.org

Weg mit § 218 StGB: 80.000 Unterschriften für ein Gesetz für Selbstbestimmung

10.11.2021 – § 218 StGB – Am Freitag (12.11.2021) wird der Kampagnenaufruf „150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB – es reicht! Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!” an die demokratischen Parteien des neuen Bundestages überreicht. Mehr als 80.000 Unterschriften wurden gesammelt, über 165 Organisationen und Initiativen waren beteiligt.




150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und 50 Jahre engagierten Kampfes liegen hinter uns. Immer noch hat Deutschland eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa – zum Schaden der Frauen. Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt – direkt hinter Mord und Totschlag geregelt – eine Straftat, auch wenn Änderungen des Paragraphen Abbrüche erleichtert haben. Seit 150 Jahren sind Schwangerschaftsabbrüche verboten. Die Initiativen wollen Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz streichen und stattdessen ein Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft, denn eine Entscheidung für oder gegen ein Kind muss frei von gesetzlichem Zwang, aber auch ohne materielle Zwänge und frei von Diskriminierungen möglich sein.

Es gilt, sich mit den tausenden DemonstrantInnen zu solidarisieren, die am vergangenen Wochenende durch viele Städte Polens gezogen sind, nachdem eine Schwangere gestorben war, der polnische Ärzte eine Abtreibung verweigert hatten. In Polen sind Abtreibungen nur noch legal, wenn die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist. Viele ÄrztInnen haben bei einem durchgeführten Schwangerschaftsabbruch zugleich Angst, dass infrage gestellt wird, dass das Leben der Mutter bedroht war. Diese Praxis ist menschenfeindlich und darf es weder in der EU noch woanders auf der Welt geben.”

Die Petition „150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB – es reicht! Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!” kann hier unterschrieben werden.


Polizeibericht aus Gladbeck Mitteilungen der Stadt Gladbeck

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